Fragen & Antworten

Für Berufserfahrene

Für Studierende

FAQ: Bewerbung bei der N-ERGIE

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

In jeder Stellenausschreibung finden Sie die passende Kontaktperson aus dem Recruiting-Team.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Damit wir besser einschätzen können, wie gut die Stelle zu Ihnen passt, benötigen wir Ihren Lebenslauf sowie Ihre Zeugnisse. Ein Anschreiben ist freiwillig. Es bietet jedoch die Möglichkeit, die eigene Motivation oder besondere Qualifikationen zu erläutern und so einen persönlicheren Eindruck zu hinterlassen.

Was passiert nach meiner Bewerbung?

Nachdem wir Ihre Bewerbung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Eingangsbestätigung per Mail. Anschließend prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig und geben Ihnen zeitnah eine Rückmeldung.

Kann ich mich initiativ bewerben?

War bei der N-ERGIE keine passende Stelle für Sie dabei? Dann werfen Sie doch einen Blick auf die Karriereseiten der N-ERGIE Netz GmbH und der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft. Und falls Sie auch dort nicht fündig werden: Bewerben Sie sich gerne initiativ.

Was mache ich, wenn mich ein Mitarbeitender empfohlen hat?

Wenn Sie von einem Mitarbeitenden des StWN-Konzerns auf eine Stelle aufmerksam gemacht wurden, können Sie dies direkt im Bewerbungsformular angeben. So stellen wir sicher, dass die Empfehlung erfasst wird. Erfahren Sie hier noch mehr.

FAQ: Arbeiten bei der N-ERGIE

Welchen Tarifvertrag habe ich bei der N-ERGIE?

Die N-ERGIE wendet den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) an.

Wonach richtet sich meine Eingruppierung?

Ihre persönliche Eingruppierung für den Einstieg richtet sich nach Ihrer bisherigen Berufserfahrung sowie Ihrer fachlichen Qualifikation.

Wo befinden sich die Standorte der N-ERGIE?

Die Hauptstandorte der N-ERGIE in Nürnberg befinden sich Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg und in der Sandreuthstraße 21, 90441 Nürnberg. Zusätzlich haben wir noch weitere Standorte in verschiedenen Regionen in unserem Netzgebiet.

Bietet die N-ERGIE flexible Arbeitszeiten?

Sind Sie Frühaufsteher*in oder Nachteule? Bei der N-ERGIE haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten (je nach Tätigkeit). Zwischen 6:00 und 20:00 Uhr können Sie Beginn und Ende Ihres Arbeitstages in Abstimmung mit Ihrem Team flexibel wählen.

Neben den klassischen Gleitzeitmodellen gibt es – je nach Tätigkeit – auch Schichtmodelle, zum Beispiel in technischen Bereichen mit Einsatz rund um die Uhr.

So lassen sich Beruf und Privatleben gut miteinander vereinbaren, ohne dass Sie dabei auf die notwendige Flexibilität verzichten müssen.

Welche Regelungen gelten für mobiles Arbeiten?

Mobiles Arbeiten bedeutet, dass Sie – je nach Tätigkeit – Ihre Aufgaben auch im Homeoffice oder an einem anderen geeigneten Ort erledigen können. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, erfahren Sie in der Stellenausschreibung. Die genaue Ausgestaltung stimmen Sie individuell mit Ihrer Führungskraft ab.

Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten?

Wo Sie auch starten – Sie werden sich schnell als fester Teil unseres Teams fühlen. Täglich gibt es viele Gelegenheiten, von den Kolleginnen und Kollegen zu lernen und sich mit ihnen auszutauschen. Mit unseren Jahresgesprächen unterstützen wir Ihre persönliche und fachliche Entwicklung. Darüber hinaus bieten wir unter anderem:

  • ein umfangreiches Programm im N‑ERGIE eigenen Bildungszentrum

  • Qualifizierungen und Fortbildungen

  • spezielle Entwicklungsprogramme für angehende Führungskräfte, Projektleiter*innen und Nachwuchstalente

  • individuelles Coaching

  • Führungskräfteprogramm

Was bietet mir die N-ERGIE für meine Gesundheit?

Wir unterstützen Sie mit vielen Angeboten, die Ihnen helfen, gesund zu bleiben und sich wohlzufühlen. Unser Schwerpunkt liegt auf den Themen Bewegung, Entspannung und Ernährung. Hier können Sie aktiv werden:

  • bei N‑ERGIE Sportangeboten

  • in unseren Kantinen

  • in den Pausen

  • am Arbeitsplatz

  • im Gespräch mit Betriebsärzten

  • bei der beruflichen Wiedereingliederung

Welche Angebote hält die N-ERGIE für Eltern bereit?

Sie möchten Ihre Kinder gut versorgt wissen, während Sie arbeiten und sich beruflich weiterentwickeln? Wir helfen dabei mit vielen verschiedenen Angeboten:

  • in der Elternzeit

  • unsere Kita Sandreuth und am Plärrer

  • Kostenbeitrag bei der Kinderbetreuung

  • Sommerferienprogramm

  • Infoveranstaltungen

  • kostenlose und digitale Nachhilfe

Wie erlebe ich Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration bei der N-ERGIE?

Bei uns arbeiten Menschen aus über 20 Nationen, vier Generationen und mit unterschiedlichen Lebensentwürfen. Toleranz und Offenheit gehören zu unseren wichtigsten Werten.

Als Mitglied der Charta der Vielfalt schaffen wir ein Arbeitsumfeld, in dem jede Stimme zählt und alle die gleichen Chancen haben.

Wie ist meine Urlaubsregelung bei der N-ERGIE?

Bei der N-ERGIE richtet sich der Urlaubsanspruch nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. Darüber hinaus können Mehrarbeitsstunden flexibel über Gleittage abgebaut werden.

FAQ: Studierende

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Für Ihre Bewerbung als Student*in benötigen wir:

  • Lebenslauf

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für den gesamten Einsatzzeitraum

  • Aktuelles Notenblatt/Leistungsnachweis

  • Falls zutreffend: Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum

Das Anschreiben ist optional und kann Ihre Motivation oder besondere Qualifikationen erläutern.

Was verdiene ich als Student*in?

Studierende verdienen während des Pflichtpraktikums im Bachelor 950 Euro brutto pro Monat und im Master 1.070 Euro brutto. Ein freiwilliges Praktikum wird ab dem 4. Monat mit dem Mindestlohn vergütet. Werkstudierende in Vollzeit erhalten ein monatliches Gehalt von etwa 3.250 Euro brutto. Bei Bachelor- und Masterarbeiten kauft das Unternehmen die Nutzungsrechte an, mit einem Ankaufspreis zwischen 1.000 und 3.000 Euro, je nach Zielvereinbarung.

Unterscheidet sich ein freiwilliges von einem Pflichtpraktikum?

Ein Praktikum, ob freiwillig oder Pflicht, bietet Ihnen wertvolle Einblicke in die Berufswelt. Voraussetzung ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.

Muss ich als Student*in an einer Universität/Hochschule eingeschrieben sein?

Ja. Für ein Praktikum oder eine Werkstudierendentätigkeit müssen Sie während des gesamten Beschäftigungszeitraums an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben sein und dies mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung nachweisen.

Muss ich mich als Student*in selbst versichern?

Bei einem Pflichtpraktikum sind Sie meist über die Hochschule/Universität unfallversichert, müssen sich aber selbst um Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Bis zum 25. Lebensjahr sind Sie oft noch familienversichert – danach können Sie sich günstig studentisch versichern. Die studentische Versicherung gilt in der Regel bis zum 30. Lebensjahr.

Bei Praktika sowie Werkstudierendentätigkeiten darf die maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Bei Pflichtpraktika bleiben Sie in der Regel über die Familien- oder studentische Krankenversicherung abgesichert. Informieren Sie sich hier am besten bei Ihrer Hochschule/Universität und Krankenkasse.

Kann ich als Student*in auch mobil arbeiten?

Generell ist mobiles Arbeiten in unserem Unternehmen möglich. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie der Umfang sind jedoch stellenabhängig.

Wie sind meine Arbeitszeiten als Student*in?

Studierende arbeiten bei uns nach dem Gleitzeitmodell, mit Rahmenzeiten von 6 bis 20 Uhr. Praktikant*innen arbeiten in einer Vollzeitstelle mit 39 Stunden pro Woche. Werkstudierende können während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, was gut mit einem Vollzeitstudium vereinbar ist. In der vorlesungsfreien Zeit besteht die Möglichkeit auf Vollzeitarbeit.

Werde ich während meines Praktikums für Veranstaltungen der Universität/Hochschule freigestellt?

Für Pflichtveranstaltungen, die direkt mit dem Pflichtpraktikum verbunden sind (wie z.B. ein Praxisseminar), werden Studierende vom Unternehmen für den Tag freigestellt.

Wie sind die Übernahmechancen nach dem Praktikum/Werkstudenteneinsatz?

Unsere Werkstudierenden und Praktikant*innen haben nach ihrem Einsatz die Möglichkeit, in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Dies ist jedoch abhängig von den beruflichen Zielen und der Passung zu aktuell zu besetzenden Stellen.

Wollen Sie die Zukunft der Energie mitgestalten?

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